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150 Euro Ghetto-Rente für rund 70.000 NS-Verfolgte

03. Juni 2009 - Stichworte:

Das Bundessozialgericht urteilte in einem Gerichtsverfahren zweier Kläger, dass NS-Opfern der Zugang zu Zahlungen von so genannten „Ghetto-Renten“ erleichtert werden müsse. Aus diesem Grund legte es eine monatliche Zahlung von jeweils 150 Euro für die Kläger fest.

Grund für die Klage war die geleistete Arbeit der beiden Juden in zwei polnischen Ghettos. Dort verrichteten sie verschiedene Arbeiten, wurde für diese Arbeit jedoch weder während des Kriegens noch danach entlohnt. Einen ersten Antrag auf Rente lehnte die Deutsche Rentenversicherung jedoch ab, sowie insgesamt 95 Prozent der rund 70.000 eingegangenen Anträge auf eine "Ghetto-Rente".

Dies wurde nun dank des jüngsten Gerichtsurteils geändert, so dass rund 70.000 weitere NS-Verfolgte, die während des Dritten Reiches in einem der zahlreichen Ghettos lebten, die Möglichkeit haben, ebenfalls eine „Ghetto-Rente“ in Höhe von 150 Euro monatlich zu beantragen. Diese soll als Ergänzung zu der normalen Rente fungieren.

Aufgrund der Regelung, dass bei Rentenanspruch die Zahlung in Höhe von 150 Euro monatlich rückwirkend ab dem 1. Juli 1997 an die Opfer oder an deren Erben gezahlt werden muss, geht die Rentenversicherung von einem Mehrbetrag für NS Verfolgte von insgesamt einer Milliarde Euro aus.



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