Themen
Neue Forenthemen
Navigation
Benutzeranmeldung
Abgeltungssteuer. Hohe Freibeträge auf Renten und Pensionen
Vor der Abgeltungssteuer müssen Ruheständler keine Angst haben, denn wenn ihre zu versteuernden Einkünfte unter 7664 Euro liegen, müssen sie auf Zinsen und Dividenden keine Steuern zahlen. Jedoch müssen die Ruheständler dazu beim Finanzamt eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen.
Die Bescheinigung kann der Anleger beim Finanzamt beantragen und ist drei Jahr gültig. Er muss dazu glaubhaft machen, dass seine voraussichtlichen Einkünfte unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen. Angeben muss er alle Einkünfte aus Rente, Nebenjobs, Zinsen und Gewinne durch den Verkauf von Wertpapieren. Desweiteren sollte er am besten gleich die Steuerbescheide der vergangenen Jahre mitbringen. Anschließend geht er damit zu seiner Hausbank, wo er die Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegt, damit diese die Steuer erst gar nicht abführt.
Jedoch kann ein Anleger, der für eine komplette Befreiung zu viel verdient, sich einen Teil der Abgeltungssteuer zurückholen. Der Weg führt direkt über die Steuererklärung. Lohnen tut es sich für Rentner, die unter einem zu versteuernden Einkommen von rund 15.000 Euro bzw. unter einem Grenzsteuersatz von 25 Prozent bleiben.
Profitieren von der Abgeltungssteuer werden etwa ein Fünftel der Senioren, deren Steuersatz schon heute über 25 Prozent liegt. Erst recht, wenn ihr Vermögen sichere Zinsanlagen und Immobilien enthält. Ab 2009 zahlen sie anstatt des persönlichen Steuersatzes von bis zu 42 Prozent nur noch 25 Prozent. Der Altersenlastungsbetrag kann für wohlhabende Rentner interessant sein, da jeder Ruheständler, der am 1. Januar des Steuerjahres 64 Jahre alt ist, bis zu 1.900 Euro steuerfrei kassieren kann.
Dagegen muss jeder, der sein Vermögen an Kinder oder Enkel übertragen möchte, schnell handeln, denn ab 1. Januar 2009 wird die Übertragung von Wertpapieren aus dem eigenen Depot wie ein Verkauf behandelt. Die Bank ist selbst bei einer unentgeltlichen Schenkung verpflichtet, dem Finanzamt Mitteilung zu machen. Bestandsgeschützt sind nur solche Wertpapiere, die vor Ende dieses Jahres gekauft worden sind. Deshalb sollten Anleger alle Belege über Anschaffungskosten und Transaktionen gut aufbewahren, denn Banken dokumentieren diese Daten erst ab dem kommenden Jahr. Der Staat verlangt pauschal 30 Prozent der Einnahmen aus Veräußerungsgewinn, sollte der Nachweis der Daten nicht möglich sein.
- Anmelden oder Registrieren um Kommentare zu schreiben

Dürfen die das?
Besser müsste es heißen: "Dürfen Sie das?" - denn dieser Artikel ist ziemlich geklaut vom Handelsblatt ("Hohe freibeträge für Renten und Pensionen", zufällig erschienen einen tag bevor dieser Artikel ins Netz gestellt wurde...). Zumindest ein Verweis auf das Handelsblatt sollte sich doch bei halbwegs vorhandener journalistischer Ethik bei diesem Artikel finden...