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Abgeltungssteuer kann die Rente drastisch verringern

08. Januar 2008 - Stichworte:

Im kommenden Jahr 2009 tritt die so genannte Abgeltungssteuer in Kraft, doch wie eine Umfrage des Marktforschungsinstituts GfK im Auftrag der WGZ Bank bei 2000 Bundesbürgern ergab, kennen fast zwei Drittel der Deutschen noch nicht einmal den Begriff, geschweige denn wissen, was sich dahinter verbirgt. Nur 4% der Befragten schätzte sich selbst als gut bis sehr gut informiert ein.

Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine Pauschalsteuer von 25%, die auf alle Zinsen, Dividenden und Spekulationsgewinne erhoben wird, zu der außerdem noch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag kommen. Der Sparerfreibetrag für Zinserträge beläuft sich derzeit auf 801 Euro pro Person und gilt ab 2009 für sämtliche Kapitalerträge eines Anlegers. Bislang besteht noch eine Spekulationsfrist für Papiere, die länger als ein Jahr gehalten werden, d.h. hieraus resultierende Aktiengewinne sind steuerfrei. Durch die Abgeltungssteuer werden dann Millionen Deutsche ihre Kapitalerträge erstmals versteuern müssen, worunter auch die Anlagen zur Altersvorsorge fallen. Ein Beispiel: Ein Mann legt im Jahr 2009 insgesamt 10.000 in einen Fonds an und erhält dann abzüglich der Abgeltungssteuer nach 30 Jahren und einer Rendite von 8% noch 75.251 Euro. Hätte er es vor dem 1.1.2009 angelegt, dürfte er sich über 100.627 Euro freuen.

Experten empfehlen deshalb potentiellen Anlegern, sich noch in diesem Jahr für eine Investition zu entscheiden, damit für diese Anlagen noch die alten Steuern gelten und sich der Fiskus hieraus nicht bedienen kann.



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