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Als Schulabgänger an die Rente denken
21. Juli 2008 - Stichworte:
Um Nachteile bei der späteren Rente zu vermeiden, sollten sich Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz bei der Agentur für Arbeit melden.
Jugendliche zwischen 17 und 25 Jahren, die innerhalb eines Monats nach Schulabschluss keinen Ausbildungsvertrag in der Tasche haben, sollten sich als ausbildungsplatzsuchend melden.
Die Zeit, in der man sich dann einen Ausbildungsplatz sucht, kann somit für die Rentenversicherung angerechnet werden. Damit entstehen bei der späteren Rente keine Nachteile.
Mehr Informationen zu diesem Thema gibt es am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800
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