Navigation

Benutzeranmeldung

Altersvorsorge für Selbständige

23. Dezember 2007 - Stichworte:

Selbständige stehen noch mehr als Arbeitnehmer in der Verantwortung, selbst für ihre Altersvorsorge zu sorgen, und dabei sollten sie sowohl auf die staatliche Förderung als auch auf steuerliche Vorteile bauen, empfehlen Experten.

Hans-Jürgen Sattler, Bereichsleiter Produktmanagement private Altersversorgung der Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG sowie der Victoria Lebensversicherung AG rät Selbständigen zur Basis-Rente (auch Rürup-Rente genannt), denn nur bei ihr können Selbständige von der staatlichen Förderung profitieren. Die Beiträge können zudem als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, und zwar jährlich bis zu 20.000 Euro pro Person. Damit bietet die Rürup-Rente schon in der Einzahlungsphase erhebliche steuerliche Vorteile. Im laufenden Jahr 2007 können 64% der Beiträge einkommens- und steuermindernd geltend gemacht werden, im kommenden Jahr sind es bereits 66%. In jedem Jahr steigt der Prozentsatz um weitere 2%, bis im Jahr 2025 die ganzen Beiträge zu 100% geltend gemacht werden können. Allerdings unterliegen die eigentlichen späteren Rentenbezüge anders als bei anderen Formen der Altersvorsorge voll der nachgelagerten Einkommensbesteuerung.

Ein weiterer Vorteil der Basis-Rente besteht in ihrer Flexibilität, da in jedem Jahr neu über die Höhe der Beiträge entschieden werden kann. Gerade für Selbständige ist dies besonders attraktiv, da sie so fixe Kosten vermeiden und die Beiträge an ihren Umsatz anpassen könne.

Experten raten jedem Selbständigen zu einer privaten Altersvorsorge, auch dann, wenn eine Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung stattfindet. Seit dem Frühjahr 2007 sind die Leistungen aus privaten Rentenversicherungen von Selbständigen unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr pfändbar. Dies ist dann der Fall, wenn die Leistungen regelmäßig und lebenslang und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder nur bei Eintritt der Berufsunfähigkeit gewährt werden, wenn über die Ansprüche aus dem Vertrag nicht verfügt werden darf, wenn keine berechtigten Dritten außer den Hinterbliebenen bestimmt wurden und wenn keine Zahlung einer Kapitalleistung (Ausnahme Todesfall), vereinbart wurde.



Private Altersvorsorge Vergleich