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Anbieterwechsel bei der Riester-Rente
Da bei den Gesetzlichen Krankenkassen schon heute die zur Verfügung stehenden Mittel im Gesundheitsfond nicht mehr ausreichen, wird die private Altersvorsorge immer wichtiger – jedoch für manchen auch komplizierter. Manch einer hat sich voreilig für eine Riester-Rente entschieden und hinterher über einen Anbieterwechsel oder gar eine Kündigung nachgedacht. Die Zeitschrift „Bild“ macht in einem Artikel deutlich, wann ein Anbieterwechsel sinnvoll ist.
Bevor die Entscheidung zu einem Wechsel fällt, sollte man den bestehenden Vertrag mit dem neuen Angebot erst genauestens einer Prüfung unterziehen. Wichtigstes Kriterium dabei ist die Höhe des bis zum Rentenbeginn angesparten Kapitals und die daraus resultierende monatliche Rente, die in einigen Fällen beim Riester-Fonds-Sparplan fast doppelt so hoch ausfallen kann wie bei einer Riester-Rentenversicherung oder einem Riester-Banksparplan. Deshalb sollten unbedingt die Daten in der Riester-Versicherungsurkunde mit denen des Riester-Fonds-Sparplans verglichen werden. Wichtig dabei ist die Berücksichtigung der bereits abgelaufenen Spardauer sowie die gleiche Höhe der Monatsbeiträge.
Vor einem Anbieterwechsel können auch Gebühren entstehen, welche den Vertragsbedingungen des alten Riester-Rente-Anbieters entnommen werden müssen. Oftmals werden Kosten in der Größenordnung von 50 bis 100 Euro einmalig in Rechnung gestellt. Dabei kann es oftmals passieren, dass man aufgrund geringerer Rückkaufwerte noch nicht einmal seine eingezahlten Beiträge komplett zurückbekommt. Deshalb ist es oftmals am besten, sich bei seinem alten Anbieter zu erkundigen, zu welchem Zeitpunkt man seinen Riester-Vertrag am besten kündigen kann und welche Kosten auf einen zukommen.
Sollte das Kündigungsschreiben dann geschrieben werden, ist unbedingt zu vermerken, dass das Guthaben „prämienunschädlich“ zu dem neuen Anbieter übertragen und nicht ausbezahlt werden soll, denn nur so kann ein neuer Riester-Vertrag eröffnet werden. Dieses Schreiben sollte unbedingt dem Antrag beim neuen Anbieter beigelegt werden, da hieraus eindeutig hervorgeht, dass das Guthaben aus dem bisherigen Vertrag übertragen werden soll. Der neue Anbieter kann dann den neuen Riester-Vertrag eröffnen und sich um den Einzug des Guthabens kümmern. Ein problemloser Anbieter-Wechsel bei der Riester-Rente ist also möglich, allerdings kann nur ein genauer Vergleich der Kosten und Erträge zeigen, ob ein solcher Wechsel auch Sinn macht.
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