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Auch bei Insolvenz muss zu Unrecht gezahlte Rente zurückgezahlt werden
Das Sozialgericht Dortmund hat entschieden, dass unrechtmäßig erhaltene Rentenzahlungen auch bei privater Insolvenz zurückgezahlt werden müssen. In dem Fall hatte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) festgestellt, dass eine 57-jährige Witwe zu viel Witwenrente erhalten hat, weil sie rentenminderndes Einkommen erzielt hat. Zwischenzeitlich hatte die Witwe private Insolvenz beantragt. Die DRV meldete die zuviel gezahlte Rente als Forderung an und kürzte gleichzeitig die monatlichen Bezüge der Witwe von 894 Euro um 100 Euro. Die Witwe klagte dagegen, jedoch ohne Erfolg. Die DRV dürfe ihren Anspruch auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen bis zur Grenze der Sozialhilfebedürftigkeit mit der laufenden Witwenrente aufrechnen, entschied das Dortmunder Gericht (Az.: S 26 R 320/06). Sozialleistungsträger dürften im Interesse der Versichertengemeinschaft auch dann aufrechnen, wenn die Einzelzwangsvollstreckung und damit die Pfändung ausgeschlossen sei.
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