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Ausbildungssuchend nach dem Schulabschluss

06. Juli 2007 - Stichworte:

Wer nach dem Schulabschluss nicht gleich einen Studienplatz oder einen Ausbildungsplatz gefunden hat, der sollte sich auf jeden Fall bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Schulabgänger haben zwar keinen Anspruch auf Leistungen der Bundesagentur für Arbeit aber die Zeit, in der sie auf der Suche nach einem Ausbildungs- bzw. Studienplatz sind zählt zu den Anrechnungszeiten für die Rentenversicherung. Darauf hat die Deutsche Rentenversicherung Bund hingewiesen.

Um sich bei der Arbeitsagentur als Ausbildungssuchend arbeitslos melden zu können, müssen Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahren alt sein.

Wer näheres zu diesem Thema erfahren möchte, der kann sich bei der Hotline der Deutschen Rentenversicherung unter 0800-100004800 melden und sich individuell beraten lassen.


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