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BAG wies Klage von TMD-Beschäftigten auf Erhöhung der Betriebsrenten ab
11. Februar 2009 - Stichworte:
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt wies am Dienstag eine Klage von ehemaligen Textar-Beschäftigten auf Erhöhung ihrer Betriebsrente ab und hob damit ein vorangegangenes positives Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf auf. Das BAG teilte in seiner Urteilsbegründung mit: wenn Schwierigkeiten des Konzerns absehbar auf die Tochter durchschlagen, sie die Ertragskraft des Konzernteils, der die Betriebsrente zahlen muss, zweitrangig (Az.: 3 AZR 727 / 07). Sollte ihre wirtschaftliche Lage eine Erhöhung zulassen, sind Unternehmen laut Gesetz dazu verpflichtet. Aufgrund einer Unternehmensanalyse konnte die deutsche GmbH nachweisen, dass sich der Konzern jedoch schon 2005 in Schwierigkeiten befand.
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