Basisrente: Rürup Rente gleich Basis-Rente

02. Januar 2009 - Stichworte:

Die Basisrente wird auch als Rürup-Rente bezeichnet. Diese ist eine 2005 eingeführte staatlich geförderte Altersvorsorge. Diese Rentenform ist nach dem Ökonomen Bert Rürup benannt. Die Basisrente (Rürup-Rente) entspricht von den Leistungen und der steuerlichen Behandlung der staatlichen Rente, jedoch ist die Basisrente nicht umlagefinanziert. Sie wird ausschließlich durch Kapital gedeckt.

Die Basisrente ist keine klassische private Rentenversicherung, denn hier gibt es kein Kapitalwahlrecht. Somit ist es nicht möglich einen gewissen Betrag sofort ausgezahlt zu bekommen. Der angesparte Betrag kann ausschließlich durch eine lebenslange monatliche Rente ausgezahlt werden.

Die Basisrente wirkt sich besonders auf die Rente aus die man im Alter zur Verfügung hat. Denn durch eine staatliche Rente allein, kann man keinen gesicherten Lebensunterhalt erlangen. Somit sollte man schon frühzeitig mit einer Basisrente vorsorgen. Auch werden durch den anfallenden Verwaltungsaufwand Arbeitsplätze geschaffen und durch die Abgeltungssteuer Mehreinnahmen für den Staat erzielt.

Diese Rentenart bietet natürlich auch Vor- und Nachteile. Ein wichtiger Vorteil besteht darin, das ein Sparer seine Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen kann. Auch ist der angesparte Betrag ALG II sicher und auch vor Pfändung geschützt. Jedoch kann in der Rentenphase jener Teil der über der Pfändungsgrenze liegt gepfändet werden.

Nachteile bestehen darin, das die Basisrente ausschließlich durch eine monatliche Rente und dies auch erst ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden kann. Auch müssen die Rentenzahlungen im Rentenalter versteuert werden. Stirbt ein Sparer vor Renteneintritt, verfällt das eingezahlte Kapital komplett. Um die gesamte staatliche Förderung zu erlangen, muss ein gewisser Betrag im Jahr eingezahlt werden. Hierfür werden jedoch Gebühren erhoben und diese fallen sofort an.

Doch für wen ist diese Rentenart geeignet?
Selbstständige sind die Zielgruppe welche durch Einführung der Basisrente angesprochen werden sollten, da die Basisrente für Menschen geeignet ist, die eine relativ hohe Steuerbelastung haben. Für diese Gruppe ist eine andere Rentenversicherungsart, z.b. Riester-Rente, nicht mehr möglich um steuerlich begünstigt zu sein.

Doch auch Angestellte können die Basisrente nutzen. Dafür wurde eine Sonderausgaben-Höchstbetrag geschaffen. Dieser liegt bei 20.000€ pro Jahr und pro Person. So ist es auch Angestellten möglich steuerlich begünstigt ein Vermögen aufzubauen.



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