Beamte mit Sonder-Bonus früher in Rente

21. November 2007 - Stichworte:

Im Bundesland Nordrhein-Westfahlen wurden jetzt erstmals Pläne vorstellt, in denen auch für Beamte die „Rente mit 67“ eingeführt werden soll. Bevor diese Pläne analog zur Anhebung des Rentenbeginnalters für Angestellte umgesetzt werden, muss zunächst die „Sollstärke an Landesbediensteten für eine effiziente und schlagkräftige Truppe“ erreicht werden, so die Einschätzung von Finanzminister Helmut Linssen (CDU).

Die Pläne der Landesregierung sehen daher vor, dass bis zum Jahre 2010 noch bis zu 10.000 als überflüssig eingestufte Stellen wegfallen. Von dem Abbau der Stellen sind auch Beamte betroffen, die gerade erst 50 Jahre alt sind. Die Mitarbeiter sollen durch Abfindungen von bis zu 50.000 Euor oder durch vorgezogenen Ruhestand zu einem früheren Ausscheiden aus dem Beamtentum ermutigt werden.

Nach Einschätzung von Linssen ist die „wesentlich preiswerter als wenn wir sie weiter beschäftigen würden". Der vorzeitige Ausstieg sollen den Beschäftigten in mehreren Schritten ermöglicht werden. 2008 sollen rund 2500 Mitarbeiter aussteigen dürfen, von insgesamt 4500, die dieses Angebot annehmen wollen. Die übrigen 2000 dürfen hoffen, im darauf folgenden Jahr in den Ruhestand gehen zu können. Von den 2500 für 2008 genehmigten Anträgen gehen 1500 Beamte in den vorgezogenen Ruhestand. Diese erhalten dann ihre bisher erreichte Pension abzüglich 10,8 Prozent.

Auch die Abfindungsvariante wurde von 214 Beschäftigten angenommen, dabei werden bis zu 50.000 Euro gezahlt. In Altersteilzeit wollen 730 Beamte gehen. Ab einem Alter von 55 Jahren darf der Mitarbeiter dann bis zum 65. Lebensjahr nur halb so viel Arbeiten und erhält dafür 83 Prozent seines Lohnes.



Also da stimmt so einiges

Also da stimmt so einiges nicht.

Beamte, die in den vorgezogenen Ruhestand gehen, würden an die Decke springen vor Freude, wenn Sie bis zum Erreichen des Pensionsalters ihre bisherigen Bezüge minus 10,8 Prozent erhalten würden.

Tatsache ist, daß der Beamte der in den vorgezogenen Ruhestand geht seine bisher erworbenen Pensionsansprüche abzüglich 10,8 Prozent erhält also maximal ca. 60 % seiner bisherigen Bezüge.

Guten Tag, vielen Dank für

Guten Tag,

vielen Dank für den Hinweis, die von Ihnen genannte Stelle in unserem Bericht war in der Tat missverständlich. Wir haben diese Passage angepasst, so das es jetzt deutlich sein dürfte. Sie haben mit ihrer Anmerkung vollkommen recht.

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