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Beamte sollten Rentenantrag stellen
20. Mai 2008 - Stichworte:
Beamte die vorher einige Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben sollten ganz genau rechnen. Beamte die in Pension gehen oder sind, sollten einen Rentenantrag stellen, zumindest dann wenn sie mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Zu beachten ist hier, dass durch das Beamtenversorgungsgesetz vorgesehen ist, dass Renten unter Umständen auch auf die Pension angerechnet werden können.
Wichtig ist hierbei, dass Beamte die keine fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, sich die gezahlten Rentenbeiträge auch wieder auszahlen lassen können.
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Riester-Rente
Was soll ich als Beamter mit der Riester-Rente.
Erstens meine mir zustehende Rente weil mehr als 5 Jahre eingezahlt
nimmt mir der Vater Staat, kürzt somit die Pension um den gleichen
Betrag.
Dies geschieht auch so mit der Riester-Rente.
Warum wissen das denn nicht die Beamten?
Beamte können somit nichts für die Altersvorsorge tun.
Die Riester-Rente ist nur für den Staat nicht aber für den Beamten.