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Bei Altersvorsorge Inflation, Steuern und Sozialabgaben berücksichtigen!
Laut der Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ in Berlin sollten Anleger bei der Berechnung ihres privaten Altersvorsorgebedarfs die Abzüge durch Inflation, Steuern und Sozialabgaben mit einkalkulieren, denn nur so können sie sich vor bösen Überraschungen im Alter schützen.
Realistische Prognosen erhält der Anleger beispielsweise nur, wenn er den Verlust der Kaufkraft in sein Anlageergebnis mit einrechnet. In der Regel bedeutet das: Es muss noch mehr gespart werden.
Das macht eine Beispielrechnung der Initiative, die unter anderem von der Bundesregierung und er Deutschen Rentenversicherung betrieben wird, deutlich: Anleger, die jährlich 1.200 Euro anlegten, haben bei einer angenommenen Verzinsung von vier Prozent und zwei Prozent jährlicher Inflation zum Rentenbeginn zwar 70.000 Euro auf der hohen Kante, allerdings bleibe davon nur die Hälfte der heutigen Kaufkraft übrig.
Deshalb sollte sich jeder Anleger, der sich von Fachleuten einen Altersvorsorgeplan aufstellen lässt, auf einer inflationsbereinigten Berechnung bestehen.
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