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Beitragsbemessungsgrenzen 2009: Krankenversicherung und Rentenversicherung steigt
Besserverdiener müssen in Zukunft mehr in die Renten-, Arbeitslosen und Krankenversicherung einzahlen. Für Renten- und Arbeitslosenversicherung werden die Grenzen um knapp zwei Prozent angehoben.
Besserverdiener und ihre Arbeitgeber werden 2009 tiefer in die Tasche greifen müssen und mehr in die Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung einzahlen müssen. Auslöser ist der Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen aufgrund der günstigen Lohnentwicklung. Die Grenzen sollen allerdings erst im Herbst dieses Jahres festgelegt werden, dass teilte die Deutsche Rentenversicherung und das Arbeitsministerium am Donnerstag mit.
Einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ nach, sollten die Grenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung um knapp zwei Prozent angehoben werden. Die Beiträge würden dann im Westen auf Grundlage von 5.400 Euro (bisher 5.300) und 4.550 Euro im Osten (bisher 4.500) berechnet. Alles was darüber liegt, wird bei der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt.
Die Deutsche Rentenversicherung sagte dazu, dass die Höhe der Beitragsbemessungsgrenzen gesetzlich geregelt ist und der Lohnentwicklung folgt. Ermittelt werden die Grundlagen zur Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in 2009 erst im Herbst. Ende 2008 werden sie dann letztendlich von der Bundesregierung in der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung bekanntgegeben.“ Alle jetzigen Zahlen sind lediglich Schätzungen und können sich noch ändern.
Die Bemessungsgrenze bei der Kranken- und Pflegeversicherung liegt derzeit bei 3.562,50 Euro. Auch hier ist ein leichter Anstieg zu erwarten. Es wird auch darüber spekuliert, ob man den prozentualen Beitragssatz von derzeit 14,92 Prozent 2009 anheben wird.
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