Betriebliche Altersvorsorge

02. Juni 2008 - Stichworte:

Wer die bestmögliche Altersvorsorge anstrebt, sollte neben der privaten (z.B. Riester-Rente) auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) nicht vernachlässigen. Neue Möglichkeiten eröffnen sich derzeit vor allem dem qualifizierten Nachwuchs. Hintergrund: Das Angebot an Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt ist in den letzten Jahren zurückgegangen. Viele Großunternehmen können ihren Personalbedarf schon jetzt nicht mehr decken.

Technische Berufe werden am häufigsten gesucht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des F.A.Z.-Instituts und der Victoria-Versicherung. Der Wettbewerb um die besten Köpfe hat begonnen. Viele Arbeitnehmer glauben, deswegen höhere Gehaltsforderungen stellen zu können. Doch laut der Studie gehen Unternehmen einen anderen Weg. Als Alternative bieten sie Aufstiegsmöglichkeiten und Weiterbildung, aber auch „eine ganz oder anteilig arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente”, heißt es in der Studie.

Schon seit dem 1. Januar 2002 können Mitarbeiter von ihrem Arbeitgeber ein Angebot für eine bAV verlangen, wenn sie eigenes Entgelt – z.B. Urlaubs- plus Weihnachtsgeld – in Anwartschaften umwandeln wollen. Der Arbeitgeber muss ihnen mindestens ein Vorsorgeprodukt anbieten und die Gehaltsumwandlung in Höhe von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze durchführen.

Eine weitere Möglichkeit ist die Direktversicherung. Dabei wird der Arbeitgeber beauftragt, einen Teil des Bruttogehaltes in die Direktversicherung einzuzahlen. Beiträge von jährlich bis zu 4.320 Euro sind steuerfrei. Steuern werden erst fällig, wenn die Betriebsrente ausgezahlt wird. Weil mit dem Eintritt in den Ruhestand die Einkünfte in der Regel deutlich geringer sind als im Erwerbsleben, ist der Steuersatz niedriger.

Wer eine optimale Lösung sucht, sollte ein Beratungsgespräch mit den Fachleuten der Victoria vereinbaren. Wegen ihres ausgezeichneten Kundenservices erhielt sie vom TÜV Saarland die Note „gut”.



Teilrente

Ich,m. werde am 09.11.2008 60 Jahre.
Bin seit 01.01 2006 ALG 1 Empfänger,welches am 31.08.2008 ausläuft.Da ich noch die Möglichkeit hatte 32 Monate ALG 1 zu beziehen,unterschrieb ich 2006 die 58 Regelung.Das heißt, die Agentur für Arbeit vermittelt mich nicht mehr.
Ich selbst sehe auch keine Möglichkeit mehr eine versicherungspflichtige Vollzeitstelle zu bekommen.
Nun las ich auf Ihrer Internetseite, das zu wenige die Möglichkeit der Teilrente nutzen würden.
Meine Frage, kann man denn bei dem Rentenversicherungsträger einen Antag auf Teilrente stellen, bzw unter welchen Voraussetzungen(SB o.ä.)
Ofiziell kann ich laut RVTräger mit 62 1/2 Jahren mit 9% Abschlägen in Rente gehen, oder mit 63 mit 7% Abschlägen, oder mit 65+1Monat ohne Abschläge.
Da ich mich ab September in einem Luftleeren Raum befinde, hätte ich gerne ein paar nützliche Ratschläge zur Möglichkeit der Teilrente.
Danke

Angebot zur privaten Altersvorsorge anfordern: