Betriebliche Altersvorsorge spart Steuern und Sozialabgaben

27. Mai 2009 - Stichworte:

Dass die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr ausreicht, um den heute noch jungen Menschen im hohen Alter ihre Rente zu garantieren, ist schon seit längerem bekannt. Daher ist es ratsam sich rechtzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge zu informieren.

Eine dieser Optionen ist die Betriebliche Altersvorsorge. Der Vorteil dieser Rente ist, dass die Beiträge stets vom Bruttogehalt abgezogen werden. So können Privatpersonen bis zu 2.592 Euro ihres Bruttogehaltes in eine Betriebliche Altersvorsorge investieren, ohne dafür Steuern abführen zu müssen.

Je höher der Betrag, den die Person pro Monat in ihre Betriebliche Altersvorsorge investiert, desto größer werden auch die Ersparnisse bei der Sozialversicherung. Sowohl Krankenkassen-, als auch Arbeitslosenversicherung werden so reduziert.

Unterstützt wird diese Art der Altersvorsorge von den Betrieben, die ihrerseits einen Teil für die Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter dazu steuern. Auch sie haben von der freiwilligen Zusatzleistung einen Vorteil. Neben glücklichen Mitarbeitern profitieren sie auch von reduzierten Lohnnebenkosten.



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