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Betriebsrentner stehen bei Firmenpleiten relativ gut da

22. Januar 2009 - Stichworte:

In ihrer Februar-Ausgabe berichtete die Zeitschrift „Finanztest“, dass die Empfänger einer Firmenrente gegenüber den noch im Berufsleben stehenden Arbeitnehmern relativ gut abgesichert sind, da diese ihre Ansprüche zur betrieblichen Altersvorsorge bei einer Firmenpleite verlieren können. Wie stark der Arbeitnehmer davon betroffen ist, hängt von den wirtschaftlichen Belastungen seines Betriebes ab, denn die Firma darf zur Abwendung einer Pleite die bislang erworbenen Ansprüche des Arbeitnehmers an einer Betriebsrente einfrieren. Er zahlt dann zeitlich begrenzt oder überhaupt nichts mehr in den Rententopf ein. Im Regelfall steigt die Rente mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit, jedoch darf der Arbeitgeber im Ausnahmefall die bereits erworbenen Ansprüche auch kürzen. In der Regel werden solche tiefen Einschnitte jedoch von Gerichten überprüft.

Sollte es trotzdem zu einer Insolvenz kommen, sichert der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) nicht nur die laufenden Renten, sondern auch die bis zur Insolvenz erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmer. Allerdings muss der Arbeitnehmer mindestens 30 Jahre alt sein und von seinem Arbeitgeber seit wenigstens fünf Jahren eine Zusage für eine Betriebsrente vorliegen. Der Anspruch auf eine Betriebsrente kann bei Arbeitnehmern, die ihre Betriebsrente per Gehaltsumwandlung selbst bezahlen, nicht verfallen. Die Stiftung Warentest rät Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber plötzlich weniger oder gar keine Rente überweist, sich sofort an den PSV zu wenden.



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