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Bezugsberechtigung bei Rentenversicherung nach der Scheidung

Die Frage, was mit der Bezugsberechtigung bei einer Rentenversicherung auf den Ehegatten nach einer Scheidung passiert wurde jetzt vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Der BGH legte dabei fest, dass die Begünstigungsklausel in einem Rentenversicherungsvertrag mit einer Scheidung nicht automatisch hinfällig wird.

Auch wenn ein Versicherungsnehmer nach seiner Scheidung nochmals geheiratet hat, so bleibt der geschiedenen Expartner begünstigter aus einer Rentenversicherung, wenn er nach der Scheidung noch als Begünstigter eingetragen ist. Der BGH entschied in dem Urteil zum verhandelten Fall, dass eine Begünstigungsklausel nicht mit der Scheidung automatisch unwirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer wieder heiratet. Das BGH vertritt die Meinung, dass eine Bezugsberechtigung einer Versicherung nicht für den Zeitraum einer Ehe besteht sondern durchaus darüber hinaus. Auch für den geschiedenen Expartner kann damit weiterhin die Absicherung aus einer Rentenversicherung bestehen. Eine Anpassung muss daher ganz bewusst vorgenommen werden, um die Bezugsberechtigung zu ändern.

Im Fall einer Scheidung sollte man also auf jeden Fall seinen bestehenden Versicherungen auf eventuelle Bezugsberechtigungen prüfen, damit im eventuellen Schadensfall auch der richtige Zahlungen aus der Versicherung erhält. Insbesondere bei der Rentenabsicherung ist dies von großer Bedeutung.



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