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Dauerzulagenantrag für Riester-Rente
Wer einen Riester-Rentenvertrag abgeschlossen hat, der erhält dafür eine staatliche Förderung. Diese Förderung wird allerdings nicht automatisch gezahlt sondern muss beantragt werden. Die Beantragung muss jährlich erfolgen.
Die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ weißt jetzt darauf hin, dass die jährliche Beantragung mit einem Dauerzulagenantrag umgangen werden kann. Liegt ein solcher Antrag vor, so stellt der Versicherungsanbieter automatisch für die folgenden Jahre die notwendigen Anträge.
Wer noch keinen solchen Dauerzulagenantrag gestellt hat, der kann sich das notwendige Formular bei der Versicherungen, Banken oder Fondsgesellschaften besorgen, bei der er den Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Wichtig ist zu beachten, dass der Antrag rechtzeitig an den Versicherer zurückgeschickt wird, da es bei der Beantragung Fristen zu beachten gibt. Die Frist für die Beantragung beträgt zwei Jahre, damit müssen z. B. alle Ansprüche aus dem Jahre 2005 spätestens bis zum 31.12.2007 beantragt werden.
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