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Die Rente ist nicht vor Pfändungen geschützt
Viele sind der Meinung, dass die Altersrente nicht gepfändet werden kann und somit ab dem Rentenalter keine Gefahr mehr von Pfändungen besteht. Diese Einschätzung ist jedoch ein Irrtum. Auch die Renten kann gepfändet werden.
Häufig ist es sogar so, dass bei einem Rentner ein höherer Betrag gepfändet werden kann als beispielsweise bei einem Familienvater. Die Begründung dafür ist recht einfach. Personen, für die der Schuldner unterhaltspflichtig ist, werden bei der Pfändungsgrenze mit berücksichtigt, so dass diese ansteigt. Bei einem alleinstehenden Rentner liegt die Pfändungsgrenze bei Euro 1.109,60.
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gilt dies auch für die
gilt dies auch für die erwerbsunfähigkeitsrente??
Erwerbsunfähigkeitsrente und Pfändung
Ja, siehe
Beschluß
IXa ZB 180/03;
Verkündet am:
10.10.2003
Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt!
Zukünftige Altersrente und Erwerbsunfähigkeitsrente sind pfändbar ab Beitritt zur gesetzlichen Rentenversicherung, also noch zu Zeiten des Arbeitslebens (LG Augsburg zum 2. mal aufgehoben)
Leitsatz des Gerichts:
Zukünftig entstehende oder fällig werdende laufende Geldansprüche gegen einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind pfändbar, sofern die Ansprüche in einem bereits bestehenden Sozialversicherungsverhältnis wurzeln. Das gilt auch für eine Rente wegen Erwerbsminderung.
RA Dr. Marc Mewes, Hamburg
Altersrente pfändbar durch Rentenversicherung als Gläubiger
Gibt es bei Altersrente trotzdem die Pfändungsgrenzen, die bei einem Rentner ohne Unterhaltsverpflichtung bei derzeit 985,15 Euro liegt.
D.h. bei einer Rente von 578,51 Euro dürfte da die Rentenversicherung selbst, die als Gläubiger auftritt, einen Teil der Rente in Höhe von 260,00 Euro direkt einbehalten?