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Erwerbsminderungsrente gegen Altersarmut

06. Juli 2009 - Stichworte:

Nicht immer kann der erlernte Beruf das ganze Leben lang durchgeführt werden. Gesundheitliche Probleme zwingen zahlreiche Menschen zur Niederlegung ihres Berufes. Damit diesen nicht der soziale Abstieg im Alter droht, gibt es von der Rentenversicherung die sogenannte Erwerbsminderungsrente.

Derzeit beziehen in Deutschland rund 1,6 Millionen Versicherte eine Erwerbsminderungsrente. Der Zugang zu einer solchen Rente orientiert sich seit 2001 für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1961 geborenen wurden, am verbliebenen Leistungsvermögen. Das bedeutet: Versicherte, die ihren gelernten Beruf nicht mehr ausüben können, dürfen auf alle am Arbeitsmarkt verfügbaren Arbeitsplätze verwiesen werden.

Trotz der Möglichkeit vieler Versicherter drei bis sechs Stunden in einem anderen Beruf tätig sein zu können, nutzen wenige Versicherte diese Möglichkeit. Der Grund hierfür liegt in der derzeitigen Situation des Arbeitsmarktes. Aufgrund der Finanzkrise erhalten nur wenige Versicherte eine Teilzeitbeschäftigung, so dass lediglich 6,5 Prozent eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Anspruch nehmen können.

Die klassische Berufsunfähigkeitsrente ist nur noch für Versicherte erhältlich, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Der neue Name für diese Rente lautet „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit“. Einen Anspruch auf eine solche Rente haben Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen ihren gelernten Beruf nicht mehr ausüben können jedoch in der Lage sind mindestens sechs Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen anderen Beruf auszuüben.



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