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Europäischer Gerichtshof stärkt Rentenrechte deutscher Vertriebener

13. Januar 2008 - Stichworte:

Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellen Urteil entschieden hat, dürfen deutsche Vertriebene nicht weniger Rente bekommen, nur weil sie nicht in Deutsch­land wohnen. Laut einer Sonderbestimmung in einer EU-Verordnung war es den deutschen Rentenbehörden bislang erlaubt, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbene Versiche­rungs­zeiten nur dann für die Rentenbemessung zu berücksichtigen, wenn der Empfänger auch in Deutschland wohnt. Diese Bestimmung ist mit dem Grundsatz der Freizügigkeit nicht vereinbar, so die Richter, die mit ihrer Entscheidung das Rentenrecht der Vertriebenen gestärkt haben.

Obwohl es sich bei den drei verhandelten Fällen um Ausnahmefälle handelte, traf der EuGH auch allgemeine Aussagen, die in Zukunft gelten sollen. Die Rentenansprüche deutscher Vertriebener stellen eine „normale" Leistung der sozialen Sicherheit dar, die nicht vom Ermessen der Rentenbehörde abhängig gemacht werden dürfe. Eine Zahlung in Abhängigkeit vom Wohnort des Empfängers sei nur dann zulässig, wenn die betroffenen Leistungen „eng an das soziale Umfeld gebunden" sind, was aber für Rentenzahlungen nicht gelte.



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