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Erziehungsrente, was ist das?
24. Juni 2007 - Stichworte:
Eine Erziehungsrente kann in Anspruch genommen werden, wenn der geschiedene Ehepartner verstorben ist und kein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente besteht, weil die Ehe nicht vor dem 30.06.1977 geschieden wurde. Die Erziehungsrente greift zudem zur, wenn ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erzogen wird.
