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Gibt es für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes besondere Pflichten im Zusammenhang mit der Riester-Rente?
06. Dezember 2007 - Stichworte:
Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie Beamte müssen eine schriftliche Einwilligung gegenüber ihrer Besoldungstelle beziehungsweise gegenüber der für die Anordnung von Amtsbezügen zuständigen Stelle abgeben, das diese der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte die für die Förderung relevanten Daten weitergeben darf. Wird diese Einwilligung nicht erteilt, kann auch keine Förderung beantragt werden.
