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Riester Rente
Können Personen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben und einen Existenzgründ
Personen, die während der Existenzgründung einen Existenzgründerzuschuss erhalten sind für die Dauer des Bezuges dieser Zuschüsse in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und damit auch förderungsberechtigt. Die Existenzgründerzuschüsse werden in der Regel über drei Jahre gezahlt.
Gibt es für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes besondere Pflichten im Zusammenhang mit der Riester-Rente?
Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie Beamte müssen eine schriftliche Einwilligung gegenüber ihrer Besoldungstelle beziehungsweise gegenüber der für die Anordnung von Amtsbezügen zuständigen Stelle abgeben, das diese der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte die für die Förderung relevanten Daten weitergeben darf. Wird diese Einwilligung nicht erteilt, kann auch keine Förderung beantragt werden.
Ist es auch möglich, dass Bezieher von Altersrenten zulagenberechtigt für die Riester Förderung sind?
Da Personen, die eine Altersrente beziehen in der Regel keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten müssen und damit kein rentenversicherungspflichtiges Einkommen beziehen, besteht auch keine Förderungsberechtigung. Das Gleiche gilt auch für Bezieher von Erwerbsunfähigkeitsrenten oder Erwerbsminderungsrenten.
Sind Personen, die in Deutschland arbeiten aber im Ausland ihren Wohnsitz habenden förderungsberechtigt?
Da diese Personen ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben und damit nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen sind, sind sie in der Regel auch nicht förderungsberechtigt. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wenn die weltweiten Einkünfte einer solchen Person zu über 90% der deutschen Einkommensteuer unterliegenden beziehungsweise der verbleibende Teil der Einkünfte die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden geringer ist als 6.136 € pro Jahr, dann können sich diese Personen als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln lassen. Diese Einstufung geschieht nur auf Antrag.
Sind Bundesbürger, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, aber im Ausland arbeiten förderungsberechtigt?
Auch Personen, die uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen gehören zum begünstigten Kreis. Die Rentenversicherungspflicht im Ausland muss allerdings mit der deutschen Rentenversicherungspflicht vergleichbar sein. Sämtliche Rentenversicherungssysteme der Anrainerstaaten der Bundesrepublik Deutschland erfüllen diese Kriterien.
Gilt die Förderung zu Riester-Rente auch für Studenten?
Damit auch ein Student von der Riester Förderung profitieren kann, muss er sozialversicherungspflichtige Einkünfte erzielen. Das bedeutet das ein einfacher Nebenjob bis zu 400 € hierfür nicht ausreichend ist. Liegt das Einkommen des Studenten jedoch über 400 € so ist er sozialversicherungspflichtig und kann auch von der Riester Förderung profitieren.
Besteht die Möglichkeit, die staatliche Förderung auch während der Dauer von Kindererziehungszeiten in Anspruch zu nehmen?
Da die Erziehungszeit von Kindern wie eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit behandelt wird, ist in dieser Zeitraum auch förderungswürdig. Unter Kindererziehungszeiten versteht man den Zeitraum der Erziehung eines Kindes in den ersten drei Lebensjahren. Die Erziehungszeit für Kinder beginnt nach Ablauf des Monats der Geburt des Kindes und endet nach 36 Kalendermonaten.
Erhalten Sozialhilfeempfänger auch Förderungen zur Riester-Rente?
Da die Sozialhilfe keine Lohnersatzleistung ist, erhalten Sozialhilfeempfänger auch keine Förderung zu Riester-Rente.
Erhalten Arbeitslose auch Förderungen zur Riester-Rente?
Wer aufgrund von Arbeitslosigkeit als arbeitssuchend gemeldet ist und damit Arbeitslosengeld oder eine Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II oder Hartz IV) erhält, ist förderberechtigt, da er Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung gleichsteht.
Kann die Riester Forderung auch von Beamten und Angestellten die dem öffentlichen Dienst angehören bezogen werden?
Das Versorgungänderungsgesetzt aus dem Jahre 2001 regelt, dass die Reformmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung auch auf die Versorgung von Beamten, Soldaten und Richter wirkungsvoll übertragen werden können. Damit sind seit dem 01.01.2002 auch die Empfänger von Amtsbezügen und Besoldungen, ebenso wie die Beschäftigten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit statusrechtlich wie Beamte behandelt werden, in den Kreis der Förderberechtigten Personen aufgenommen worden.
