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Sind Personen, die in Deutschland arbeiten aber im Ausland ihren Wohnsitz habenden förderungsberechtigt?
05. Dezember 2007 - Stichworte:
Da diese Personen ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben und damit nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen sind, sind sie in der Regel auch nicht förderungsberechtigt. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wenn die weltweiten Einkünfte einer solchen Person zu über 90% der deutschen Einkommensteuer unterliegenden beziehungsweise der verbleibende Teil der Einkünfte die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden geringer ist als 6.136 € pro Jahr, dann können sich diese Personen als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln lassen. Diese Einstufung geschieht nur auf Antrag. Wird diesem Antrag stattgegeben besteht Förderberechtigung.
