Navigation

Benutzeranmeldung

Wann werden Kinderbetreuungskosten von der Rentenversicherung übernommen?

25. Juni 2007 - Stichworte:

Kinderbetreuungskosten werden von der Deutschen Rentenversicherung übernommen, wenn die anfallenden Kosten unvermeidbar sind aufgrund einer notwenigen Teilnahmen an einer Rehabilitationsleistung.


Private Altersvorsorge Vergleich