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Wann werden Kinderbetreuungskosten von der Rentenversicherung übernommen?
25. Juni 2007 - Stichworte:
Kinderbetreuungskosten werden von der Deutschen Rentenversicherung übernommen, wenn die anfallenden Kosten unvermeidbar sind aufgrund einer notwenigen Teilnahmen an einer Rehabilitationsleistung.
