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Was versteht man unter Fremdenrente?

25. Juni 2007 - Stichworte:

Die Fremdenrente ist eine Leistung, die nach dem Fremdrentengesetz gezahlt wird. Dieses Gesetz regelt die Möglichkeit, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, ausländische (also fremde) Rentenzeiten bei der deutschen Rentenversicherung zu berücksichtigen.


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