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FDP unterstützt höheres Schonvermögen bei privater Altersvorsorge
Die CDU-Forderung zur Erhöhung des Schonvermögens für Hartz-IV-Empfänger, dessen Vorstoß der nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) machte, fand bei der FDP Unterstützung. In einem Interview im MDR sagte FDP-Generalsekretär Dirk Niebel dazu: „Es kann ja nicht sein, dass derjenige, der sein Geld verprasst hat, sofort die Unterstützung der Allgemeinheit bekommt und derjenige, der Vorsorge getroffen hat, sich nackig ausziehen muss, bevor ihm geholfen wird.“ Laumann habe damit eine alte, gemeinsame Forderung aus dem Jahre 2006 von Union und FDP aufgegriffen, auf die CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla zuvor verwiesen hatte.
Die Zeit für eine Änderung sei gekommen, die derzeitige Regelung sei weder fair noch gerecht, so Niebel. Private und betriebliche Vorsorge seien dringend notwendig, da es schon heute „im Alter keine lebensstandardsichernde Rente“ mehr gebe.
Weitere Unterstützung fand der Vorstoß Laumanns auch beim Arbeitnehmerflügel der eigenen Fraktion. So äußerte sich der Vorsitzende Gerald Weiß gegenüber der „Financial Times Deutschland“: „Es ist klug, hier einen großzügigeren Maßstab anzulegen.“ Damit Langzeitarbeitslose, die Geld für ihre Altersvorsorge zurückgelegt haben, später nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind, müssten deshalb mehr von ihrem Ersparten behalten können. Befürchtungen, die Ausweitung könnte zu teuer werden, wurden von ihm zurückgewiesen. „Gemessen an den Summen, an die wir uns krisenbedingt inzwischen schon gewöhnt haben“, sind die Kosten höherer Vermögensgrenzen „vertretbar und geradezu bescheiden“, sagte Weiß.
Schon beim damaligen Beschluss der CDU wurde vereinbart, dass beim Arbeitslosengeld II die Freibeträge aus Gründen der Altersvorsorge bis zu einem Betrag von 700 Euro je Lebensjahr angehoben werden sollten, was einer Maximalsumme von 45.500 Euro für 65 Jahre entspräche.
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