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Finanzamt wartet auf Renter

11. März 2008 - Stichworte:

Die Finanzämter warten derzeit auf die Abgabe zahlreicher Steuererklärungen von Rentnern. Was viele Renten vielleicht noch nicht wissen ist, dass bereits seit 2005 bis zu 54 Prozent der Rente steuerpflichtig sind. Der tatsächliche Satz richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Wer 2008 in den Ruhestand eht, muss sogar 56 Prozent seiner Rente versteuern. Eine großer Unterschied zu den damaligen 10 bis 32 Prozent. 54 Prozent werden bereits fällig, wenn der Ruhestand im letzten Jahr begonnen hat. Gleiches gilt für eine Minderung der Erwerbsfähigkeit oder wenn ein Todesfall zum Witwen- oder Waisen-Rentenbezug geführt hatte. Bei der Hinterbliebenenrente ist das jedoch anders: Hier gilt, wenn der Verstorbene schon Rente bezogen hat, gilt für die Witwe der Prozentsatz des Verstorbenen. Wie hoch die Freibeträge sind und welche Formular ausgefüllt werden müssen, kann man bei dem lokalen Finanzamt erfragen.


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