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Freiwillige Rentenbeiträge nur noch bis zum 31. März

13. März 2009 - Stichworte:

Die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover weist darauf hin, dass am 31. März die Frist für freiwillige Rentenbeiträge für das abgelaufene Jahr abläuft.

Freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung erhöhen die spätere Rente und können Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und damit Anwartschaften aufrechterhalten. Die Aufrechterhaltung von Anwartschaften ist besonders für Versicherte wichtig, die vor dem Jahr 1984 mindestens 5 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und seitdem keine Pflichtbeiträge mehr zahlen. Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ist in diesen Fällen (z.B. nicht mehr berufstätige Hausfrauen) nur dann gegeben, wenn die freiwilligen Beiträge lückenlos und fristgerecht bezahlt wurden.

Die Höhe der freiwilligen Beiträge ist frei wählbar, muss aber zwischen 79,60 Euro (Minimum) und 1054,70 Euro (Maximum) monatlich liegen.


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