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Geringere Rente für Arbeitslosengeld II Empfänger

Langezeitarbeitslose bauen seit Anfang des Jahres einen geringen Rentenanspruch auf, als vorher. Dies ist die Folge einer Kürzung des fiktiven Verdienstes der Betroffenen. Bekannt gegeben wurde dies im Bundesgesetzblatt von 30.03.2006 bezüglich einer Neureglung im Sozialgesetzbuch.

Zur Erklärung: Während bei Langzeitarbeitslosen bisher ein fiktives Einkommen von EURO 400 für den Aufbau von Rentenansprüchen angerechnet wurde, so wurde dieser Betrag jetzt auf EURO 250 gekürzt. Dies hat zur Folge, dass sich der monatliche Rentenanspruch pro Arbeitslosenjahr nur noch um 2,18 EURO erhöht, statt wie bisher um 4,30 EURO.

Bestehen bleibt weiterhin der Anspruch von Beziehern von ALG II auf Reha-Leistungen aus der Rentenversicherung und auf Erwerbsminderungsrente. Die Senkung des fiktiven Verdienstes wird für viele Langzeitarbeitslose im Rentenalter allerdings einen erheblichen Einschnitt darstellen, da der Rentenanspruch bei ihnen ohnehin nicht sehr groß sein wird. Betroffen von dieser Neuregelung sind etwa 2 Millionen Bundesbürger.


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