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Gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosigkeit

Wie die Deutsche Rentenversicherung Bund mitteilt, werden Beiträge auch während der Zeit einer Arbeitslosigkeit fällig. Während der Zeit der Arbeitslosigkeit zahlt die Bundesagentur für Arbeit für Empfänger von Arbeitslosengeld I 80 Prozent der bisher gezahlten Rentenversicherungsbeiträge weiterhin auf das Rentenkonto des Versicherten ein, wo sie dann gutgeschrieben werden.

Ein Versicherter mit einem Durchschnittsverdienst (2009) von 30.879 Euro erwirbt derzeit für ein Jahr Arbeitslosigkeit einen monatlichen Rentenanspruch von rund 21,25 Euro in den alten Bundesländern und 18,67 Euro in den neuen Bundesländern. Hätte während diesem Zeitraum eine Vollbeschäftigung mit vollem Verdienst bestanden, so wären beispielsweise 26,56 Euro in den alten Bundesländern und 23,34 Euro in den neuen Bundesländern in die Rentenkasse eingezahlt worden.

Die Zahlung von Arbeitslosengeld I kann höchstens 24 Monate gezahlt werden. Sollte die Arbeitslosigkeit über diesen Zeitraum hinausgehen, erhalten die Betroffenen Arbeitslosengeld II. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt dafür einen einheitlichen Beitrag in Höhe von 40,80 Euro monatlich an die Rentenversicherung, wodurch die Rente später für jedes Jahr nur um 2,17 Euro in den alten sowie auch den neuen Bundesländern steigt.



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