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Gesundheitsfonds: Kunden bleibt ein Zusatzbeitrag erspart

25. November 2008 - Stichworte:

Das Jahr geht zu Ende und damit wird auch im Zuge der Gesundheitsreform der Gesundheitsfonds eingeführt. Zusammen mit dem Gesundheitsfonds gilt ab dem 01. Januar 2009 ein einheitlicher Versicherungsbetrag von 15,5 Prozent.

Neben diesem Krankenkassenbeitrag haben die Krankenkassen noch die Möglichkeit bei Bedarf einen Zusatzbeitrag zu erheben, der nicht über einem Prozent von Bruttoeinkommen des Versicherungsnehmers liegen darf. Ein Großteil der Krankenkassen hat aber bereits angekündigt, auf einen Zusatzbeitrag zunächst zu verzichten. Wie dies in Zukunft aussehen wird bleibt abzuwarten.

Schon vor Einführung des Gesundheitsfonds wurden aus vielen Krankenkassen die Forderungen nach einem höheren Einheitsbeitragssatz laut. Momentan macht es den Anschein, dass keine Kasse durch einen Zusatzbeitrag Kunden verlieren will und das keine Kasse die Erste sein will, die einen solchen Beitrag einführt.

Für die Rentner in Deutschland ist dies im ersten Schritt eine gute Nachricht, sind doch schon über 75 Prozent der Senioren von dem neuen Einheitsbeitragssatz betroffen, da sie bislang bei einer Krankenkasse versichert waren, die einen geringeren Beitrag berechnet hat.



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