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Grundsicherung: Kritik an Bankberatung bei der Riester Rente
Im Magazin „Monitor“ wird Banken und Versicherungen vorgeworfen, Kunden beim Abschluss eines Riester-Rentenvertrages nicht umfassend aufgeklärt und beraten zu haben. Dies dürfte zu einer weiteren Verunsicherung von Millionen von Riester Kunden führen. Untermauert wurde diese Feststellung durch Stichproben der Redaktion.
Der Hauptgrund für die Verunsicherung liegt in der Tatsache, dass sich viele Riester Sparer bei Abschluss ihre Vertrages nicht darüber bewusst waren, dass das Ersparte auf der Riester-Rente auf die Grundsicherung angerechnet wird, falls das Einkommen im Alter nicht ausreichen sollte.
Die beschuldigten Institute hielten die Verunsicherung der Sparer für nicht nachvollziehbar. Es sei eine Selbstverständlichkeit, dass die Riester Rente, ebenso wie jede andere Art der privaten Altersabsicherung, herangezogen wird, um festzustellen, ob jemand bedürftig ist oder nicht.
Trotz dieser Kritik gilt die Riester-Rente gerade wegen ihrer staatlichen Förderung als eine der besten Absicherungen für das Alter und auch Verbraucherschützer raten zum Abschluss eines solchen Vertrages. Es sei falsch, nichts zu tun und sich auf die Grundsicherung im Alter zu verlassen, da heute niemand sagen kann, ob diese nicht zukünftig noch weiter gesenkt wird.
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Die Sparer einer
Die Sparer einer Riesterrente sind nicht nur - wie von Banken und Versicherungen in einem Kommentar behauptet - verunsichert gewesen, ob die Riesterrente auf die Grundsicherung im Alter angerechnet wird, sondern teilweise ausdrücklich mit dem Argument geködert worden, dass die Riester-Rente als alleinige Anlageform nirgends der Anrechnung unterliegt.