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Höhere Rente für DDR-Minister
Im Rahmen einer Änderung des Ministergesetzes, durch die Abstriche bei der Beamtenversorgung und der Rentenversicherung auf Mitglieder der Bundesregirung übertragen wurden, billigte der Bundesrat ohne Diskussion die umstrittene "Ehrenpension" für die letzten DDR-Minister, die mit CDU-Ministerpräsident Lothar de Maizière in der DDR-Regierung tätig waren. Die Mitglieder des DDR-Ministerrats, die durch die ersten und letzten freien Wahlen der DDR 1990 ins Amt kamen, wurden gleichzeitig in das System der Ministerversorgung einbezogen, d.h. wer eine Amtszeit von maximal fünfeinhalb Monaten nachweisen kann, erhält eine monatliche Versorgung in Höhe von mindestens 650 Euro. Das entsprechende Gesetz wurde schon vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet. Mit dieser Entscheidung soll die historische Bedeutung der einzigen, jemals demokratisch gewählten DDR-Regirung gewürdigt werden.
Im Ministergesetz ist unter anderem die Kürzung der Bezugsdauer des Übergangsgeldes von vormals drei auf zwei Jahre sowie die Erhöhung der Altersgrenze für den Beginn des Ruhegehalts festgelegt. Das Ruhegehalt wird künftig nur gezahlt, wenn die Mindestamtszeit vier statt bislang zwei Jahre betragen hat.
Opferverbände protestieren gegen diese Regelung heftig und verwiesen immer wieder auf die geringen Leistungen, die politisch Verfolgte in der damaligen DDR jetzt erhalten. Vor allem der damalige Justizminister Kurt Wünsche, der dieses Amt schon zu DDR-Zeiten unter SED-Chef Walter Ulbricht inne hatte, wird von den Opferverbänden heftig kritisiert, da er für die Strafverschärfungen für die Verurteilung von Oppositionellen verantwortlich gewesen sein soll. Auch der damalige Innenminister Peter-Michael Diestel wird kritisiert, denn während seiner Amtszeit sollen zahlreiche Stasi-Akten verschwunden sein.
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