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Höherer Rentenanspruch bei Pflegetätigkeit

25. Mai 2009 - Stichworte:

Wie Ulrich Theil, Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin erklärt, erhöhe sich für all diejenigen, die die Pflege ihrer Angehörigen zu Hause übernehmen, der Rentenanspruch.

Die Beiträge dazu werden von der Pflegekasse oder von der privaten Versicherung des zu Pflegenden voll übernommen. Allerdings sei Voraussetzung dafür, sich mindestens 14 Stunden pro Woche um einen Pflegebedürftigen, der nicht zwingend ein Verwandter sein muss, in seiner häuslichen Umgebung zu kümmern. Außerdem sei ein Anspruch des Pflegebedürftigen auf Leistungen aus der sozialen oder privaten Pflegeversicherung dazu entscheidend.

Da die Versicherungspflicht nicht automatisch beginnt, rät die Rentenversicherungs-Sprecherin Gabriele Chlopczik Betroffenen, bei der Rentenversicherung so schnell wie möglich einen formlosen schriftlichen Antrag dazu zu stellen, da dieser nicht rückwirkend gelte. Dem Antrag sollte neben einer Kopie des Bescheids über die Pflegestufe des Patienten auch die eigene Versicherungsnummer beigelegt werden. Für die Höhe des zusätzlichen Rentenanspruchs ist die Einstufung der Pflegestufe abhängig.

Beispielsweise steht einer Frau, die ihre in Pflegestufe II eingeordnete Mutter 21 Stunden pro Woche pflegt, der gleiche Rentenanspruch zu, als wenn sie 16.000 Euro Einkommen im Jahr gehabt hätte. Den Angaben zufolge erhöht sich damit die spätere Rente um 14 Euro pro Monat. Allerdings dürfen Pflegende nebenher nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich einer Tätigkeit nachgehen oder selbstständig tätig sein, um ihren Anspruch nicht zu verlieren.



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