Kapitalwahlrecht bei der privaten Rentenversicherung beachten

23. Mai 2008 - Stichworte:

Wer einen Vertrag zur privaten Rentenversicherung abschließen will, der muss einige Dinge beachten und sollte sich auf jedem Fall mit den unterschiedlichen Verträgen intensiv befassen, um später nicht sein blaues Wunder zu erleben.

Die Initiative "Altersvorsorge macht Schule", die unter anderem von der Bundesregierung sowie der Deutschen Rentenversicherung getragen wird, hat jetzt darauf hingewiesen, dass man vor dem Abschluss eines privaten Rentenversicherungsvertrages darauf achten soll, dass ein Kapitalwahlrecht vereinbart ist.

Durch das Kapitalwahlrecht hat der Versicherungsnehmer zum Auszahlungszeitpunkt die Wahl, ob er das ihm zustehende Geld aus der Versicherung in einer Summe bekommen möchte oder als lebenslange Rente. Ist kein Kapitalwahlrecht vereinbart, so ist nur die monatliche Auszahlung möglich.



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