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Keine Kapitalgarantie bei Rürup-Basis-Rente

20. Oktober 2008 - Stichworte:

Jeder im Besitz einer fondsgebundenen Rürup-Police oder Fondssparplan muss mit Verlusten rechnen.

Um steuerlich gefördert fürs Alter vorzusorgen, ist die Rürup-Rente für viele Selbstständige und Freiberufler die einzige Möglichkeit. Doch gegenüber der populären Riester-Rente führt die Basisrente ein Mauerblümchen-Dasein mit gerade einmal gut 700.000 Verträgen. Hingegen haben mehr als elf Millionen Bundesbürger einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Ein Unterschied zwischen beiden staatlich geförderten Vorsorgeformen besteht nicht nur in der Anzahl der Vertragsabschlusszahlen, sondern auch darin, dass bei der Rürup-Rente das Kapital gesetzlich nicht garantiert ist. Anleger müssen bei einem Fondssparplan oder einer fondsgebundenen Versicherung mit Verlusten rechnen, sollten sie keine Kapitalgarantie vereinbart haben. Diese Form der staatlich geförderten Altersvorsorge dürfen von Fondsgesellschaften und Banken erst seit 2006 angeboten werden. Entsprechende Vorsorgeprodukte bieten derzeit neben Versicherungsgesellschaften lediglich die Fondsgesellschaften DWS und Deka an. Bei der DWS haben die Anleger beim Abschluss der DWS Basis-Rente Premium eine Kapitalgarantie mit abgeschlossen. Hingegen kann der Anleger bei der Deka zwischen zwei Varianten wählen, dem DekaZielfonds und dem DekaZielGarant. Der Unterschied besteht darin, dass beim wachstumsorientierten DekaZielfonds Verluste eingefahren werden können und beim DekaZielGarant die eingezahlten Beiträge garantiert werden.

„Die Rürup-Rente ist extrem unflexibel“, sagt Niels Nauhauser, Altersvorsorge-Experte von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, da eine Kapitalauszahlung in der Ansparphase nicht möglich ist. Das eingezahlte Geld bekommt der Kunde frühestens ab 60 in Form einer lebenslangen Rente, die auch weder übertragen noch beliehen werden kann, ausbezahlt. Also kann sie auch nicht zur Absicherung eines Hypothekendarlehens eingesetzt werden. Aufgrund der Steuerersparnis rechnet sich die Rürup-Rente vor allem für Selbstständige, da die Anleger bis zu 66 Prozent ihrer Einzahlungen – maximal jedoch 13.200 Euro – als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung verrechnen können. Jahr für Jahr steigen die absetzbaren Beiträge bis 20205 zu einer Höhe von 20.000 Euro (für Verheiratete gilt der doppelte Betrag, also 40.000 Euro) an. Daher rechnet sich die Rürup-Rente vor allem für Ältere, die nur noch wenige Jahre bis zum Renteneintritt haben, da sie steuerlich mehr geltend machen können, als sie in ihrer Auszahlungsphase versteuern müssen.

Den Sparern bei klassischen Rentenversicherungen über eine Lebensversicherung wird derzeit eine Verzinsung von 2,25 Prozent garantiert sowie von den Märkten und Anlagepolitik der Versicherungsgesellschaft abhängigen Überschüsse. Jedoch dürfte sich die Krise negativ auf die künftigen Überschussbeteiligungen auswirken. Sollte es einmal zu einer Schieflage der Versicherungsgesellschaft kommen, springt die Auffanggesellschaft Protektor ein. Maximilian Zimmerer, Vorsitzender Hauptausschuss Lebensversicherung des Branchenverbands GDV sagte: „Die Verträge der Versicherten werden dann auch weitergeführt.“ Doch auch hier müsste der Staat bei einer Schieflage des gesamten Systems einspringen, da Protektor lediglich einzelne Institute absichern kann.



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