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Keine Rentenansprüche nur durch religiöse Trauung
Die Deutsche Rentenversicherung Bund wies am Montag darauf hin, dass religiöse Eheschließungen ohne vorherige standesamtliche Trauung keine Hinterbliebenenrente begründen. Wenn ein Partner stirbt, hat der hinterbliebene Partner ohne standesamtliche Trauung keinen Anspruch auf Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente. Wenn allerdings bereits ein Anspruch auf eine solche Rente aus einer früheren Ehe besteht, dann bleibt dieser auch bei einer erneuten kirchlichen Heirat bestehen. In Deutschland ist es seit Anfang des Jahres möglich, religiöse Eheschließungen vorzunehmen, ohne dass vorher eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat. Für Fragen zum neuen Eheschließungsrecht im Zusammenhang mit der Rentenversicherung stehen die Experten der Rentenversicherung Bund am kostenlosen Servicetelefon zur Verfügung.
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