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Keine Zwangsrente für Arbeitslose mehr
Hartz IV Empfänger werden nun nicht mehr in die sogenannte Zwangsrente geschickt und erleiden somit auch keine so große Einbußen mehr in der Rente. Darauf einigten sich Union und SPD am Donnerstag in Berlin.
Ältere Arbeitslose unterlagen bisher der sogenannten 58er Regelung, sprich wer 58 Jahre alt ist und Arbeitslos ist wurde nicht weiter vermittelt, bzw. konnte darauf verzichten und solange Geld von der Arbeitsagentur beziehen bis er in Rente geht. Diese Regelung soll nun zum Jahresende auslaufen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wies seit Monaten auf diesen Umstand hin und warnte davor, dass weit über hunderttausend Menschen dadurch bedingt eine Zwangsverrentung droht, die Verluste in der Rente mit sich bringt. Tatsächlich muss ein Arbeitnehmer für jedes Jahr des vorzeitigen Rentenbezugs lebenslange Abschläge von 3,6 Prozent hinnehmen. Ein Langzeitarbeitsloser, der mit 60 gezwungen würde, in Rente zu gehen, müsste daher Abschläge von maximal 18 Prozent in Kauf nehmen.
Das Bundesarbeitsministerium hält diese Zahlen allerdings für überhöht, denn nach geltendem Rentenrecht können ohnehin nur noch Frauen und Schwerbehinderte mit 60 in Rente gehen, alle anderen müssen warten bis sie 63 sind.
Nach der neuen Einigung wird künftig kein Arbeitsloser mehr in die Rente geschickt bevor er 63 ist, somit drohen dann noch maximale Abschläge von 7,8 Prozent. Der Deutsche Gewerkschaftsbund bezeichnete die Einigung als „Fortschritt“, hätte sich jedoch einen völligen Verzicht auf die Zwangsverrentung gewünscht.
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