Krisenfestigkeit: Unterschiede bei Riester- und Rürup-Rente

15. Oktober 2008 - Stichworte:

Bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge über Riester- und Rürup-Rente gibt es in der Krisenfestigkeit Unterschiede. Beide Renten unterscheiden sich folgendermaßen:

Eines ist zumindest sicher: bei der Riester-Rente müssen alle Anbieter zumindest den Kapitalerhalt garantieren. Jeder Riester-Sparer kann somit sicher sein, dass zu Beginn der Auszahlungsphase sein angespartes Kapital alle eigenen Beiträge sowie die staatlichen Zulagen umfasst. Das bedeutet für den Riester-Sparer, der über 30 Jahre den derzeit maximal geförderten Vorsorgebeitrag von 2.100 Euro jährlich einzahlt, am Ende garantiert mindestens 63.000 Euro. Jedoch ist das nicht wirklich viel, denn die Summe hat schon bei einer jährlichen Inflationsrate von drei Prozent in 30 Jahren nur noch eine Kaufkraft von rund 25.000 Euro. Deshalb ist der garantierte Kapitalerhalt nur ein löchriges Auffangnetz. Dagegen bieten bestimmte Riester-Modelle – etwa Banksparpläne – mehr Sicherheit, denn die Banken garantieren zum Kapitalerhalt zusätzlich eine Verzinsung des Guthabens. Das gleiche gilt auch für Riester-Rentenversicherungen, wenn auch mit niedrigerem Mindestzins. Auffanggesellschaften springen im Falle einer Insolvenz für die jeweiligen Banken oder Versicherungen ein und garantieren somit die garantierte Mindestverzinsung.

Hingegen bekommt der Sparer bei den Riester-Fondssparplänen wirklich nur den Erhalt des eingezahlten Kapitals garantiert. Solche Fondssparpläne wären ein schlechtes Geschäft, sollten die Börsen bis zum Rentenbeginn nicht wieder steigen. Riester-Sparer können bei diesem Produkt auf eine höhere Renditechance nur durch längere Anlagedauer hoffen.

Die Einführung eines weiteren Riester-Vorsorgeprodukts – des Wohn-Riesters - wurde im Juni dieses Jahres beschlossen. Wer eine selbst bewohnte Immobilie mit seinen Sparbeiträgen abbezahlt, ist vor der Finanzkrise relativ geschützt. Die Immobilie könnte zwar im Wert sinken und sich damit im Nachhinein der Kauf als schlechtes Geschäft herausstellen, jedoch sollte der Wohn-Riester-Sparer seine Immobilie sowieso nicht verkaufen, denn sonst droht ihm die Rückzahlung der staatlichen Zulagen.

Die Rürup-Rente ist da weniger sicher, denn sie richtet sich vor allem an Selbstständige, die keinen Anspruch auf die Riester-Förderung haben. Prinzipiell wird bei der Rürup-Rente dem Sparer nicht einmal der Erhalt seines eingezahlten Kapitals garantiert. Das heißt, dass der Rürup-Sparer beispielsweise mit einem Fondssparplan keinerlei Absicherung gegen eine weitreichende Finanzkrise hat. Dagegen gibt es immerhin eine garantierte Mindestverzinsung auf den Sparanteil bei der Rürup-Rentenversicherung. Auch hier würde im Falle einer Insolvenz die Auffanggesellschaft Protektor einspringen.



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