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Opel muss Betriebsrenten nachzahlen
Medienberichten zufolge muss die Rüsselsheimer General-Motors-Tochter Opel 20.000 ehemaligen Arbeitern Betriebsrenten aufstocken bzw. nachzahlen. Nach Schätzungen betragen die Ansprüche etwa 40 Millionen Euro, allerdings werden die genauen Neuberechnungen wohl bis zum Frühjahr 2008 dauern.
Hintergrund der Nachzahlung ist ein 14 Jahre altes Gerichtsurteil des Bundesarbeitsgerichts, das besagt, dass Angestellte und Arbeiter in der Betriebsrente gleich behandelt werden müssen. Bei Opel war dies bislang jedoch nicht der Fall, so dass dies jetzt nachgeholt werde. Ein Opel-Sprecher betonte, dass es sich hierbei um eine freiwillige Angleichung handele, die nicht nur die ehemaligen Mitarbeiter, sondern auch die Hinterbliebenen verstorbener ehemaliger Mitarbeiter berücksichtige. Im Einzelfall könne die Nachzahlung, die sich aus der Differenz der früheren Arbeiter- zur Angestelltenrente ergibt, einige hundert Euro betragen, die geschätzte Höhe der Gesamtansprüche von 40 Millionen Euro wollte der Sprecher jedoch nicht bestätigen.
Im Januar 2006 hatte der Konzern bereits für die noch aktiven Mitarbeiter die Betriebsrenten der Arbeiter denen der Angestellten angeglichen.
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Opel Betriebsrenten Nachzahlung
Opel zahlt den Hinterbliebenen nicht die Nachzahlung und passt auch die Betriebsrenten nicht an.
Gleichbehandlung Arbeiter Angestellte bei Betriebsrente
Das Urteil des Bundesarbeitsgericht ist aus 2002 und besagt, dass seit 1993 eine Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten nicht mehr zulässig sei.
Ich habe das Urteil damals für den Küchenchef der Ford Kantine erstritten.
http://www.felser.de/ford_foveruka_Betriebsrente.html
Beste Grüße
Michael W. Felser
Rechtsanwalt