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Opferrente von Bundesrat angenommen
09. Juli 2007 - Stichworte:
Der Bundesrat hat auf seiner heutigen Sitzung der Opferrente zugestimmt und damit steht fest, dass ehemalige politische Häftlinge des DDR-Regimes zukünftig eine so genannte Opferrente von 250 Euro monatlich erhalten.
Um für die Opferrente berechtigt zu sein, müssen zwei wesentliche Bedingungen erfüllt werden. Zum einen muss eine Haftdauer von mindestens sechs Monaten bestanden haben und es muss die wirtschaftliche Bedürftigkeit bestehen. Die Opferrente muss einmalig beantragt werden. Zunächst war eine halbjährige Überprüfung der Bedürftigkeit im Gespräch, dies wurde jedoch wieder verworfen. Für die Feststellung der Bedürftigkeit werden Renten wegen Erwerbsminderung oder Alters oder damit vergleichbare Leistungen nicht angerechnet.
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