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Pfändungsgrenzen bei der Altersvorsorge

18. Mai 2009 - Stichworte:

Einer Allensbach-Umfrage zufolge beschäftigen sich Selbstständige mit dem Thema Altersvorsorge doppelt so häufig wie Angestellte. Obwohl die Investition in die eigene Rente bei der Wahl des richtigen Produkts sogar vor Insolvenz sicher sein kann, gaben 40 Prozent der Befragten an, dass ihre Vorsorge zwar „nicht ausreichend“ sei, sie jedoch nicht mehr als bisher in ihre private Altersvorsorge investieren wollen. Dabei ist bei der Wahl des richtigen Produkts die Investition in die eigene Rente sogar sicher vor Insolvenz. Darauf weist die Initiative "Altersvorsorge macht Schule" in Berlin hin.

Um bei Insolvenz die Rente nicht zu verlieren, gibt es für Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen sowie auch Fonds- und Banksparpläne einen Pfändungsschutz, dessen Bedingungen allerdings mit den Produktanbietern vor der Insolvenz vereinbart werden muss, bevor er greifen kann. Wie hoch das pfändungsgeschützte Vorsorgekapital ausfällt, hängt vom Lebensalter ab. Beispielsweise sind bei einem 30-jährigen grundsätzlich 28.000 Euro und bei einem 60-jährigen 193.000 Euro unpfändbar. Die Obergrenze für pfändungsgeschütztes Vorsorgekapital beträgt 238.000 Euro.

Zudem darf der Versicherte sein Vermögen nicht vor dem 60. Lebensjahr antasten und muss ausschließlich der Altersvorsorge dienen, die als lebenslange Rente fließen muss. Nur im Todesfall sind Einmalzahlungen möglich.



Private Altersvorsorge Vergleich