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PKV Basistarif: Vorsicht beim Wechsel

17. April 2009 - Stichworte:

Seit dem 01. Januar 2009 bietet die private Krankenversicherung einen Basistarif an, dessen Einführung vom Gesetzgeber vorgeschrieben wurde. Viele Verbraucher spielen jetzt mit dem Gedanken, in diesem Tarif zu wechseln, da dieser leistungsstärker ist als die Vollkostentarife der PKV.

Vorm Wechsel in den Basistarif sollte dieser Schritt aber auf jeden Fall gut geprüft werden. In der Regel wird der neue Tarif von der privaten Krankenversicherung mit einer Selbstbeteiligung angeboten, was auf den ersten Blick die Bedingungen im Vergleich verwässern kann.

Durch eine Selbstbeteiligung wird in der Regel der monatliche Beitrag gesenkt, da beim Basistarif aber eine Beitragsbegrenzung auf den Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung greift, wirk sich dieser Faktor bei dieser Form der privaten Krankenversicherung nicht aus. Experten weisen daher darauf hin, dass diese Selbstbeteiligung damit eine unnötige Eigenleistung des Versicherungsnehmers darstellt.


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