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Pläne für einheitliches Rentenrecht in Deutschland wächst

10. November 2008 - Stichworte:

18 Jahre nach der Wiedervereinigung wachsen bei allen Parteien konkrete Pläne zur Schaffung gleicher Bedingungen für Rentenanwartschaften in Deutschland. Erste konkrete Pläne für einen Übergang zu einem einheitlichen Rentenrecht reklamiert die FDP für sich (Versicherungsjournal 13.6.2008). Jedoch ist bisher noch völlig offen, wie eine Angleichung des Rentenniveaus in Ost und West gelingen kann, ohne das System der gesetzlichen Rentenversicherung zu überfordern. Alle neuen Bundesländer einschließlich Berlin starteten deshalb im Bundesrat eine Initiative, mit der die Bundesregierung dazu aufgefordert werden soll, entsprechende Modellrechnungen, die den Wegfall des Hochbewertungsfaktors erkennbar machen und in einem angemessenen Zeitrahmen umgesetzt werden können, vorzulegen.

Am Donnerstag wird sich der Bundestag mit dem „Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2008“ (Bundestagsdrucksache 16/10454) befassen.

Vor allem sind zwei Berechnungsfaktoren strittig: Es geht zum einen um die sogenannte Hochwertung der Löhne in den neuen Ländern (2008 rund 18 Prozent) sowie um den gegenüber dem Westniveau um 12,1 Prozent niedrigeren Rentenwert. Um das bei der Wiedervereinigung deutlich niedrigere Lohnniveau rentenwertmäßig aufzustocken, war die Hochwertung eingeführt worden. Ein Arbeitnehmer in den neuen Ländern bekommt heute bei bundesgleicher Entlohnung trotz des niedrigeren Rentenwerts jedoch mehr Rente als der Westbeschäftigte.

In ihren Vorschlägen plädiert die FDP für eine Vereinheitlichung des Systems ab dem 1. Juli 2010 und setzen dabei auf drei Kernpunkte: Für künftig zu erwerbende Rentenansprüche gilt ab 1. Juli 1020 ein einheitliches Rentenrecht, die bis zum 1. Juli 2010 erworbenen Ansprüche und Renten in Ost und West bleiben in ihrem Wert voll erhalten und werden in gesamtdeutsche Entgeltpunkte und einen gemeinsmaen Rentenwert umgerechnet sowie alle Versicherten, die zum Stichtag über Renten oder Rentenanwartschaften aus Entgeltpunkten Ost verfügen, erhalten eine Einmalzahlung.

Die sechs Bundesländer plädierten in ihrem Entschließungsantrag, dass Änderungen am Rentenwert so abgewogen werden sollen, dass „sie auch für die heutigen Beitragszahler und zukünftigen Rentenbezieher tragbar sind“. Konkrete Vorschläge dazu will Bundessozialminister Olaf Scholz (SPD) noch vor der Bundestagswahl im Herbst kommenden Jahres unterbreiten, so die „Bild-Zeitung“.



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