Private Krankenversicherung: Basistarif vor Gericht

07. Juni 2009 - Stichworte:

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird am Mittwoch dieser Woche sein Urteil über Beschwerden von 30 Anbietern zur privaten Krankenversicherung (PKV) verkünden. Auch der umstrittene PKV Basistarif wird am Mittwoch Thema sein. Der Basistarif muss seit diesem Jahr von den Versicherungsgesellschaften angeboten werden.

30 private Krankenversicherungen haben geklagt, am Mittwoch wird Karlsruhe sein Urteil fällen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist der Ansicht, dass der Basistarif gegen die Rechte des Verbandes verstößt. Volker Leienbach, Direktor des PKV Verbands ist der Ansicht das "Nichtwechsler" Versicherte bei einem Wechsel in den PKV Basistarif subventionieren.

Medienberichten zufolge ist der neue PKV Basistarif deutlich weniger beliebt als zuvor erwartet. Rund 6000 Menschen sollen sich in 2009 erst für den neuen Basistarif entschieden haben, und nicht wie von Ulla Schmidt angenommen 400.000. Die Gesundheitsministerin bezog sich dabei auf die Zahl der Nichtversicherten Personen in Deutschland.

Ab dem 1. Januar 2009 ist jeder Bundesbürger verpflichtet einer Krankenkasse beizutreten. Damit soll gewährleistet werden, dass niemand in Deutschland mehr ohne Krankenversicherungsschutz ist. Im Zuge des Gesundheitsfonds muss ab 2009 jedes PKV-Unternehmen einen sogenannten Basistarif anbieten, bei dem das Leistungsniveau dem der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. In den Basistarif müssen die PKV Anbieter bisher nicht Versicherte, die dem System der PKV zuzuordnen sind aufnehmen, es besteht also eine Aufnahmepflicht.

Begründet wurde der neue Basistarif in der PKV vom Gestzgeber damit, dass viele ehemals Versicherte in der PKV aufgrund Zahlungsunfähigkeit heute nicht mehr krankenversichert sind. Entweder mussten sie ihre PKV kündigen oder wurden gekündigt. Eine gesetzliche Krankenkasse war dann nicht verpflichtet diese ehemaligen PKV-Mitglieder aufzunehmen.

Hier können sie kostenlos und unverbindlich einen Vergleich zu privaten Krankenversicherung machen.



Angebot zur privaten Altersvorsorge anfordern: