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private Rentenversicherung: Bei Scheidung kann es teuer werden

30. August 2010 - Stichworte:

Bei einer Scheidung müssen Ehepaare mit hohen Gebühren von Seiten des Versicherers rechnen. So kann der Versicherer bei einer privaten Rentenversicherung eine Gebühr von bis zu 500 Euro veranschlagen. Die Gebühren werden zum Beispiel dann berechnet, wenn eine private Rentenversicherung auf die Partner aufgeteilt werden muss.

Diese Gebührenhöhe wurde durch ein Urteil des Oberlandesgerichtes Stuttgart bestätigt. Die Richter nannten als Faustformel einen Betrag von 100 bis 500 Euro, der durch den Versicherer den Versicherten in Rechnung gestellt werden kann. Rechtsbeschwerden gegen diesen Beschluss wurden durch das OLG Stuttgart zugelassen.

Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung muss bei der Privathaftpflichtversicherung mit Sonderregelungen gerechnet werden. Der BdV-Vorsitzende Lilo Blunck erklärte, dass der Ehepartner des Versicherungsnehmers bei der privaten Haftpflichtversicherung auch während der Trennungszeit abgesichert ist. Erst mit der offiziellen Scheidung ändert sich die Absicherung. Aus diesem Grund sollten sich nach Aussagen von Blunck Partner bereits während des Trennungsjahres um einen neuen Vertrag bemühen.

Bei privaten Versicherungen sind während der Trennungszeit separate Verträge empfehlenswert. Zahlt ein Partner die Prämien nicht, verliert auch der andere den Versicherungsschutz. Gleiches gilt, wenn ein neuer Partner in den Vertrag aufgenommen wird.  



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