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Rentenabfindung statt Hinterbliebenenrente für heiratswillige Witwen/r
Wenn sich eine Witwe oder ein Witwer dazu entschließt, eine neue Ehe einzugehen, kann statt einer Hinterbliebenenrente eine Rentenabfindung beantragt werden. Diese Abfindung, die heiratswilligen Hinterbliebenen zusteht, wird aus der Durchschnittsrente der letzten 12 Monate, die mit dem Faktor 24 multipliziert wird, bereichnet. Vorhandenes Einkommen wird dabei angerechnet, allerdings werden die Eigenanteile von Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.
Wird eine solche Rentenabfindung in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners beantragt, basiert die Berechnung der Abfindung nicht auf der Zeit des Sterbevierteljahres, sondern auf dem ersten Monat nach dem Sterbevierteljahr.
In Deutschland heiraten jedes Jahr etwa 5000 Witwer und Witwen ein weiteres Mal. Die Rentenabfindung steht auch gleichgeschlechtlichen Ehepartnern und Rentnern zu, die im Ausland leben.
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